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DEINE RECHTE AM ARBEITSPLATZ

Asthma macht auch vor der Bürotür nicht Halt und hat oft Einfluss auf das Arbeitsleben. Bei vielen Menschen mit Asthma kann es krankheitsbedingt zu Einschränkungen kommen. Schon gewusst?

symbolisierter Kallender

5,7 Tage

haben sich Betroffene als Folge ihres schweren Asthmas im Durchschnitt beurlauben lassen.
symbolisierte Uhr

46 %

der Betroffenen müssen wegen ihres schweren Asthmas Arbeitsstunden reduzieren oder sich freinehmen.
symbolisierter Karton, in dem Dinge eines Arbeitsplatzes enthalten sind

25 %

der Betroffenen mit schwerem Asthma mussten wegen ihrer Erkrankung die Position wechseln oder eine Arbeitsstelle aufgeben.

DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK

Icon Sprechblase
CHRONISCH KRANK – MUSS ICH DAS MELDEN?

Das Arbeitsrecht schützt Menschen mit chronischen Erkrankungen. Es besteht keine Verpflichtung, den Arbeitgeber über die Asthmaerkrankung zu informieren. Außerdem hat er kein Recht auf Einsicht in Krankenakten.

Icon Uhr
KANN ICH MEINE ARBEITSZEIT ANPASSEN?

Wenn das Arbeitspensum aufgrund der Erkrankung nicht mehr machbar ist, besteht die Möglichkeit, die Arbeitszeit zu reduzieren. Dies kann beim Arbeitgeber beantragt werden, wobei die Anträge wohlwollend geprüft und innerhalb von drei Monaten bearbeitet werden müssen.

WIE KANN ICH KUR- UND REHA-ANGEBOTE NUTZEN?

Eine Kur kann sich positiv auf den gesamten Körper auswirken. Geeignetes Klima, Atemtherapie und professionelle Unterstützung können vielen Menschen mit Asthma helfen.

Eine Vorsorge-Kur ist alle vier Jahre möglich.
Die Bezahlung erfolgt durch die Krankenkasse und den Versicherten.
Der behandelnde Arzt muss die Notwendigkeit der Kur bescheinigen.

Bei weiteren Fragen zu Kur- und Reha-Angeboten können der Lungenfacharzt sowie die Krankenkasse weiterhelfen.

Achtung: Im Gegensatz zur Vorsorge-Kur soll die Rehabilitations-Kur die Arbeitsfähigkeit des Versicherten wiederherstellen und wird durch die Deutsche Rentenversicherung bezahlt.

WAS KANN ICH TUN, WENN ICH MEINEN BERUF
NICHT MEHR AUSÜBEN KANN?


Manchmal ist eine Umschulung der richtige Weg. Das hängt von den Vorqualifikationen und den körperlichen Fähigkeiten ab. Wer auch nach Rehabilitation und Umschulungsmaßnahmen keiner Arbeit nachgehen kann, kann eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Diese wird gewährt, wenn ...

… ein ärztliches Gutachten die dauerhafte teilweise Arbeitsunfähigkeit bestätigt.
… eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich nicht mehr möglich ist.

Bei weiteren Fragen zur Erwerbsminderungsrente kann die Rentenversicherung weiterhelfen.

Achtung: Auch bei Menschen mit Asthma gilt das Prinzip „Reha vor Rente“. Das heißt, eine Rehabilitation muss vor dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente durchgeführt werden.

GUT ZU WISSEN:
ASTHMA UND SCHWERBEHINDERUNG


Mit einer chronischen Erkrankung wie Asthma kann ein Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) gestellt werden. Der GdB ist abhängig von den Auswirkungen der Diagnose Asthma bezüglich der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Damit können – je nach GdB – ein unterschiedlich hoher Steuerfreibetrag beim Finanzamt geltend gemacht und zusätzliche Rechte am Arbeitsplatz oder anderweitige Hilfen in Anspruch genommen werden. Dabei gilt:

Der Antrag ist beim zuständigen Versorgungsamt zu stellen.
Der GdB wird geprüft (Gradzahl zwischen 20 und 100). Hinweise zum GdB der verschiedenen chronischen Erkrankungen gibt die Versorgungsmedizinverordnung.
Als schwerbehindert stuft das Versorgungsamt Menschen mit einem GdB ab 50 ein.

Bei weiteren Fragen zu Asthma und Schwerbehinderung können der Lungenfacharzt sowie die Krankenkasse weiterhelfen.

Im Sozialgesetzbuch IX steht:
„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist."

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DU BRAUCHST MEHR INFORMATIONEN? DAS SIND HILFREICHE WEBSITES



Mit ausführlichen Informationen und Broschüren zum Bestellen informiert die Deutsche Rentenversicherung über Themen wie Rehabilitation und Erwerbsminderungsrente.

Weitere Informationen und Erklärvideos zum Thema Schwerbehinderung findest Du beim Sozialverband VdK und den Integrationsämtern.

Wer noch tiefer eintauchen möchte, kann in den zwölf Büchern des Sozialgesetzbuches stöbern.

Bitte beachte, dass es sich bei den zur Verfügung gestellten Informationen ausschließlich um allgemeine Empfehlungen, jedoch nicht um eine vollumfängliche Rechtsberatung handelt. Des Weiteren kann sich die Rechtslage jederzeit ändern (Status der bereitgestellten Informationen: 2021). Bei Fragen zu Deiner individuellen Situation solltest Du deshalb mit einem Anwalt sprechen und/oder Dich auf den Seiten der entsprechend zuständigen Stellen erkundigen (zum Beispiel: Deutsche Rentenversicherung, Sozialverband VdK, Integrationsämter).

MAT-DE-2101752-3.0 (07/2023)
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